Honorare

Mein Honorar stelle ich Ihnen direkt nach der Sitzung in Rechnung.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich eine staatliche Heilerlaubnis für Psychotherapie, verfüge aber nicht über eine Kassenzulassung (Kostenübernahme durch die GKV). Somit ergibt sich, dass mein Honorar privat zu zahlen ist.

Vorteile eines Selbstzahlers:

Als Selbstzahler genießen Sie den immensen Vorteil, dass niemand davon erfährt. Sie werden z. B. nicht bei der Krankenkasse aktenkundig. Dieses ist unter anderem wichtig für einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil ist, dass Sie als Selbstzahler eine ganz andere Ergebnis-Motivation mitbringen. Belastende Umstände zu verändern kann durch eigene Kostenübernahme mehr motivieren.

NIDURASITZUNGSARTSITZUNGSDAUERHONORAR
1Entschleunigungca. 60 - 90 Minuten80,00 €
2Lösung innerer Konflikte und Blockadenca. 60 - 90 Minuten80,00 €
3Ziele im Leben erreichenca. 60 - 90 Minuten80,00 €
4Träume weiter träumenca. 60 - 90 Minuten80,00 €
HYPNOSE
1Hypnose-Sitzungca. 60 - 90 Minuten80,00 €
2Rückführung (Regression/Reinkarnation)ca. 120 - 150 Minuten170,00 €
HYPNO-EFT
1Hypno-EFT-Sitzungca. 60 - 90 Minuten80,00 €
TIEFENKOMMUNIKATION
1Tiefenkommunikation-Sitzungca. 60 - 90 Minuten80,00 €

Bitte beachten Sie

Termine sind verbindlich! Bei Nichteinhaltung ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) erlaube ich mir, eine Pauschale von 80,00 € zu berechnen.

Wichtiger Hinweis für alle Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen seit 2009 jährlich einen Betrag von bis zu 500,00 € zu gesundheitsfördernden Leistungen, wie z.B. für Stressreduktion und Raucherentwöhnung, steuerfrei zuschiessen (§ 3 Nr. 34 EStG). Gefördert werden Maßnahmen auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen. Welche Leistungen das konkret sind, können Sie auf den Seiten des Gesundheitsministeriums oder beim Deutschen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung nachlesen.

Auch manche Krankenkassen zahlen gelegentlich Zuschüsse bei erfolgreicher Rauchertwöhnung oder Gewichtsreduktion. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und welche Leistungen von dieser übernommen werden.